Vertrag mit Energieversorger kündigen?
Nein, bitte nicht. Jedes Mitglied einer Energiegemeinschaft behält den ursprünglichen Vertrag mit dem bisherigen Energielieferanten bei. Damit ist die Stromversorgung auch dann sichergestellt, wenn kein Überschussstrom aus der Energiegemeinschaft zur Verfügung steht (z.B. bei Stromspitzen in der Mittags- oder Nachtzeit). Eine Energiegemeinschaft ersetzt somit keinen Energieversorger sondern ergänzt diesen nur.
Stromanbieter wechseln?
Wenn Sie zu einem anderen Energieversorger wechseln möchten ist dies selbstverständlich jederzeit möglich. Dies ändert nichts an Ihrer Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft. Einzig muss manchmal dann die Datenfreigabe nochmals erteilt werden.
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