Barrierefreiheitserklärung

Einleitung

Die Raiffeisen Regenerative GmbH ist bestrebt, ihre Webinhalte im Einklang mit dem Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG), BGBl. I Nr. 76/2023 in der geltenden Fassung, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.regenerative.at sowie alle Subdomains unterhalb dieser Domain.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der Konformitätsstufe AA der „Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1“ vereinbar. Es bestehen zum Teil Einschränkungen in Bezug auf eingebundene Videos sowie herunterladbare Dokumente (z. B. Tarifblätter im PDF-Format).

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Einige Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei, insbesondere:

  • PDF-Dokumente (wie Tarifblätter), die nicht in barrierefreier Form erstellt wurden.
  • Videos, die derzeit nicht durchgehend mit Untertiteln oder Audiodeskription versehen sind.
  • Eingebettete Inhalte Dritter, auf die wir keinen direkten Einfluss haben (z. B. Karten oder externe Widgets), können Barrieren enthalten.

 

Wir sind bemüht, diese Inhalte sukzessive barrierefrei bereitzustellen oder barrierefreie Alternativen anzubieten. Falls Sie ein bestimmtes Dokument oder Video nicht nutzen können, kontaktieren Sie uns bitte – wir stellen Ihnen eine zugängliche Version gerne zur Verfügung.

 

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 02. Juni 2025 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt. Es liegt keine externe Prüfung der Barrierefreiheit vor. Die Erklärung wird regelmäßig bei wesentlichen Änderungen der Inhalte oder Struktur der Website aktualisiert.

 

Feedback und Kontaktmöglichkeit

Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Inhalte nicht barrierefrei nutzen können, bitten wir um Mitteilung an:

E-Mail: barrierefrei@regenerative.at

Bitte beschreiben Sie in Ihrer Nachricht möglichst genau:

  • die betroffene Seite oder Funktion (URL),
  • die Art des Problems,
  • welches Endgerät und welchen Browser Sie verwendet haben.

 

Wir werden Ihre Rückmeldung prüfen und bemühen uns um eine rasche, barrierefreie Lösung.

 

Durchsetzungsverfahren

§ 35 des Barrierefreiheitsgesetzes normiert Schutzrechte für Verbraucher und Verbraucherinnen:

  1. Verbraucher und Verbraucherinnen haben das Recht, sich an das Sozialministeriumservice zu wenden, um auf mögliche Übertretungen gegen dieses Bundesgesetz hinzuweisen.

  2. Das Recht nach Abs. 1 kommt auch dem Verein für Konsumenteninformation, dem Österreichischen Behindertenrat, der Bundesarbeitskammer und der Wirtschaftskammer Österreich zu.

  3. Das Sozialministeriumservice hat den Hinweis zu prüfen und die hinweisgebende Person oder Organisation innerhalb von acht Wochen schriftlich, in einem barrierefreien Format, zu informieren, ob ein Verfahren gemäß dem 6. Abschnitt dieses Bundesgesetzes durchgeführt wird oder von einem Verfahren abgesehen wird. Wird kein Verfahren eingeleitet, sind in dem Informationsschreiben die Gründe dafür anzugeben.

  4. Bei Vergabeverfahren gemäß Bundesvergabegesetz 2018 sowie gemäß Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 sind die in den Punkten 1 bis 3 genannten Bestimmungen nicht anzuwenden.

Kontaktstelle Sozialministeriumservice gemäß § 35 BaFG für Tirol:
Adresse: Herzog-Friedrich-Straße 3, 6020 Innsbruck
Tel: 0512/563 101
Fax: 05 99 88-7075
E-Mail: post.tirol@sozialministeriumservice.at

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