Mit Ihrem Dach Geld verdienen

Dachfläche vermieten

Machen Sie Ihr Dach zum Stromerzeuger von erneuerbare Energien.

Unser Ansatz

Wir mieten Ihre Dachfläche und integrieren diese in ein umfassendes Energiekonzept. Ob Photovoltaik, Batteriespeicher oder Elektromobilität: Gemeinsam mit Ihnen finden wir die passende Lösung für Ihr Gebäude – ganz gleich, ob Sie Wohnungseigentümer:in, Gewerbetreibende:r oder Vermieter:in sind.

PV-Anlage Mieten_klein
Dachfläche vermieten

Ihre Vorteile auf einen Blick

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Geringere Stromkosten

Nutzen Sie günstigen PV-Strom (20- 40 % unter dem herkömmlichen Marktpreis).

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Rundum-Sorglos-Paket

Planung, Errichtung und Betriebsführung übernehmen wir.

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Sicheres Mietentgelt

Sichern Sie sich eine feste Einnahmequelle – ohne eigenen Aufwand.

Dachfläche vermieten

Wie funktioniert das?

Prüfung Dachfläche & Stromverbrauch

Sie erhalten von uns eine kostenlose Erstanalyse und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Wir prüfen die Machbarkeit der Contractinglösung vorab ohne Kosten zu verursachen.

Unterstützung bei Behördengängen & Förderungen

Im Zuge der Projektplanung unterstützen wir bei Behördengängen, Förderung und technischer Umsetzung.

Planung & Umsetzung durch uns

Gemeinsam mit unseren regionalen Fachpartnern errichten wir die Solaranlage und Speicherlösung mit höchsten Qualitätskriterien.

Planbar & Betreut. Danach Ihr Eigentum.

Sie erhalten günstigen Strom über die Laufzeit. Während des Contractings kümmern wir uns um Betrieb und Wartung. Nach Ende der Laufzeit geht die Anlage in Ihr Eigentum über. 

“Sonnenstrom für E-Auto und Wellnessbereich.
Die Raiffeisen Regenerative hat uns kompetent bei der Errichtung eines Batteriespeichers und Ladestationen begleitet. Nun können wir unseren eigens erzeugten Sonnenstrom auch für die Sauna und für die E-Autos unserer Gäste zur Verfügung stellen. ”
Referenzfoto Johann
Johann, Pitztal
Landwirt & Zimmervermieter
Fordern Sie Ihr unverbindliches Angebot an.

Bereit mit Ihrem Dach Geld zu verdienen?

Häufig gestellte Fragen

Finden Sie schnell Antworten auf Ihre Fragen

Ab welcher Dachfläche ist eine Vermietung möglich?

Eine Dachflächenvermietung ist in der Regel ab einer nutzbaren Fläche von etwa 200 m² sinnvoll. Zusätzlich sollte ein Stromverbrauch direkt am Standort oder in unmittelbarer Nähe des Gebäudes vorhanden sein. Typische Objekte sind:

  • Gewerbebetriebe

  • Wohnanlagen mit mehreren Parteien

  • Gebäude mit dauerhaftem Strombedarf vor Ort
Welche Vorteile bietet eine Dachflächenvermietung?
Die Dachflächenvermietung ermöglicht es, die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikanlage einem erfahrenen Contracting-Partner zu überlassen. Besonders bei unterschiedlichen Eigentümerstrukturen, etwa in Wohnungseigentumsgemeinschaften, vereinfacht dies die Umsetzung.
Vorteile im Überblick:
  • Keine eigene Investition erforderlich
  • Konstantes Mietentgelt für die Dachfläche
  • Bezugsrecht auf günstigen Sonnenstrom
  • Planung, Betrieb und Wartung inklusive
  • Technische Betreuung durch einen erfahrenen Partner
Welches Dach ist für eine Vermietung geeignet?

Grundsätzlich können Photovoltaikanlagen auf vielen Dachformen und Konstruktionsarten installiert werden. Entscheidend ist weniger die Dachform als vielmehr der bauliche Zustand.
Wichtige Voraussetzungen:

  • Tragfähige Dachkonstruktion
  • Keine unmittelbar geplante Dachsanierung
  • Dachzustand mit Perspektive von mindestens 15 Jahren

Falls eine Sanierung ansteht, sollte diese vor oder gemeinsam mit der Installation erfolgen.

Wie lange läuft ein Dachflächenvertrag üblicherweise?

Dachflächenverträge im Rahmen eines Contracting-Modells sind in der Regel langfristig ausgelegt. Üblich sind Laufzeiten von mehr als 15 Jahren, um Planungssicherheit für beide Seiten zu gewährleisten.
Die genaue Laufzeit wird individuell vereinbart und hängt unter anderem von Anlagengröße und Wirtschaftlichkeit ab.
Langfristige Partnerschaft mit Planungssicherheit

Wer haftet bei Schäden am Dach oder an der Anlage?

Die Photovoltaikanlage bleibt im Eigentum des Contracting-Partners. Für Errichtung, Betrieb und Wartung ist dieser verantwortlich.
Haftungsfragen werden vertraglich geregelt. Schäden, die durch die Anlage verursacht werden, fallen in den Verantwortungsbereich des Betreibers. Schäden am Dach durch äußere Einflüsse bleiben in der Verantwortung des Gebäudeeigentümers.
Klare vertragliche Regelung der Zuständigkeiten

Was passiert bei einem Eigentümerwechsel des Gebäudes?

Bei einem Eigentümerwechsel bleibt der bestehende Dachflächenvertrag grundsätzlich aufrecht. Die vertraglichen Rechte und Pflichten gehen auf die neue Eigentümerin bzw. den neuen Eigentümer über.
Details werden im jeweiligen Vertrag geregelt, um Kontinuität und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Vertrag bleibt bei Eigentümerwechsel bestehen

Kann ich die Anlage später selbst übernehmen?

Ob eine spätere Übernahme der Anlage möglich ist, hängt von der vertraglichen Gestaltung ab. In vielen Modellen ist eine Übernahmeoption vorgesehen, die individuell vereinbart wird.
Die konkreten Bedingungen werden vor Vertragsabschluss transparent festgelegt.
Übernahmeoption vertraglich möglich

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